Versicherungsrecht
Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihre Versicherung zahlt nicht? Sie wollten Sicherheit für die Risiken des Lebens. Sie haben dafür jahrelang Beiträge gezahlt. Nun ist der Schaden groß. Aber die Versicherung möchte nicht zahlen. Versicherer wollen Geld verdienen. Besonders bei hohen Summen stellen Versicherungen im Schadensfall ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gerne vor die Sicherheit des Versicherten. Oft finden sich Formulierungen im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, unbeabsichtigte Fehler bei der Antragstellung oder den Angaben im Schadensfall. Schon Kleinigkeiten können den Unterschied zwischen Ablehnung oder Zahlung bedeuten.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich mit "den Tricks" der Versicherungen bestens vertraut. Und wir kämpfen für Sie, gerade auch in Fällen von Krankheit und Zukunftsängsten. Wir lassen uns nicht zermürben und unterstützen Sie tatkräftig, außergerichtlich und bei Gerichtsprozessen. Wir wollen, dass Sie ihr Recht und damit ihr Geld bekommen. Im Versicherungsrecht vertreten wir nur die Interessen der Versicherten. Wir werden nicht auf Seiten der Versicherungen tätig. Hierdurch können wir gewährleisten, dass kein Interessenkonflikt entsteht und wir uns auf Ihre Rechtswahrnehmung konzentrieren können. Seit vielen Jahren betreuen und vertreten wir unsere Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche. Es ist immer dasselbe: In der schwierigen Lebenssituation, in der man als Versicherter auf die Leistungen der Versicherung wirtschaftlich angewiesen ist und wofür man jahrelang Beiträge gezahlt hat, zahlt diese nicht. Manchmal erfolgt die Ablehnung zu Recht, oftmals nicht. Versicherer sind wirtschaftlich sowie juristisch stark und haben die Zeit, die Sie als Versicherter nicht haben. Deswegen brauchen Sie uns als starken Partner mit Durchsetzungskraft und Verhandlungsgeschick. Wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen Meine Kanzlei und ich treten Ihrer Versicherung mit rechtlichem Druck gegenüber und verschaffen Ihnen spürbare Vorteile bei den Zahlungsverhandlungen. Wir kennen Ihre vertraglichen Ansprüche genau und können diese für Sie durchsetzen. Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer. Diese Unabhängigkeit ist Ihr Vorteil.
Warum einen Fachanwalt wählen?
Michael Kösters ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Nach § 3 FAO ist Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Gem. § 2 Abs. 1 Alt. 1 FAO ist Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltstitels der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse. Nach § 2 Abs. 2 FAO liegen besondere theoretische Kenntnisse vor, „wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung (und praktische Erfahrung im Beruf) vermittelt wird“. Den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ darf in Deutschland ein Rechtsanwalt nur führen, wer nach Prüfung und Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer die besonderen theoretischen Fachkenntnisse erfüllt, d.h. mindestens 120 Zeitstunden in Form eines gesonderten Lehrgangs absolviert hat und 3 5 stündige Klausuren in den einzelnen Fachgebieten erfolgreich bestanden hat. Es bedarf dann des weiteren Nachweises von mindestens 80 Fällen aus dem Versicherungsrecht mit alleiniger Sachbearbeitung des Rechtsanwaltes aus den verschiedenen Gebieten des Sach- und Personenversicherungsrechtes.
Streitigkeiten bei Sach- und Personenversicherung
Bei Streitigkeiten in diesen Versichungsfällen vertreten wir Sie gern:
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauleistungsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Dread-Disease-Versicherung
Elementarversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Gebäudeversicherung
Geschäftsinhaltsversicherung
Gewerbeversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Hagelschadenversicherungen
Hausratversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Krankentagegeldversicherung
Kreditversicherung
Lebensversicherung
Maschinenbruchversicherung
Maschinenkaskoversicherung
Montageversicherung
Pflegekostenversicherung
Pflegerentenversicherung
Pflegetagegeldversicherung
private Arbeitslosenversicherung
private Krankenversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisekrankenversicherung
Reisemittelversäumnisversicherung
Reiseprivathaftpflichtversicherung
Reiserücktransportversicherung
Reisestornoversicherung
Reiseunfallversicherung
Reiseversicherung
Rentenversicherung
Risikolebensversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tierversicherungen
Transportversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung