Sozialrecht
Das Sozialrecht umgibt uns jeden Tag!
Oft wissen wir es nicht oder machen uns einfach keine Gedanken darüber. Ein paar Beispiele: Das Sozialrecht erfasst zum Beispiel den Schutz auf dem Weg zur Arbeit mit der gesetzliche Unfallversicherung. Es endet nicht bei der Absicherung für soziale Not bei „Hartz IV“ und Sozialhilfe, sondern umfasst auch Gesetze und Streitigkeiten im Krankenversicherungswesen und regelt alle Vorgänge zur Schwerbehinderung.
Warum ist ein Anwalt nötig?
Leider ist immer wieder zu erleben, dass die dringend benötigte notwendige Hilfe nicht bei den Versicherten und sozial Bedürftigen ankommt. Das Sozialrecht und die Lebenswirklichkeit sind oft verschiedene Dinge. Nicht selten verfolgen die Bürger ihre berechtigten Ansprüche nicht weiter, weil das Dickicht der Zuständigkeiten, der Antragsformulare und der Paragrafen unüberschaubar kompliziert ist. Ein weiteres großes Aufgabenfeld, dem wir uns gerne und hoch spezialisiert stellen, sind die Statusfeststellungsverfahren. Das Sozialrecht ist sehr schnelllebig. Ständig ändern sich die gesetzlichen Regelungen aber auch die Rechtsprechung. Leistungskürzungen aufgrund finanzieller Notwendigkeiten des Staates sind nicht selten. Um gegen die Fachbehörden bestehen zu können, ist ein spezialisierter Rechtsanwalt unabdingbar. Unsere Kanzlei befasst sich seit Gründung umfassend mit sozialrechtlichen Fragestellungen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten in allen Fragen des Sozialrechtes kompetent und engagiert zu beraten und zu vertreten.
Unsere Tätigkeiten im Sozialrecht
- Verhandlungen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 125 ff. SGB IX
- Schiedsstellenverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Budget für Arbeit)
- Leistungen zur sozialen Teilhabe. Erwähnenswert sind hier die Stichworte Wohnraum, Assistenz, heilpädagogische Leistungen, Mobilität und Hilfsmittel.
- Auseinandersetzungen um Eingliederungshilfe
Schwerbehindertenrecht
- Feststellung des Grades der Behinderung sowie dem Vorliegen von Merkzeichen.
- Verfahren im Zusammenhang mit dem besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderte MenschenWahrung der Rechte schwerbehinderter Menschen im bestehenden Arbeitsverhältnis.
- Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Statusfeststellungsverfahren
- bei Ehegatten
- bei Gesellschaftern und Geschäftsführern
- bei einer GmbH
- bei freier Mitarbeit
- Ausfüllen von Fragebögen
- Widerspruch gegen Bescheide
- Klage vor dem Sozialgericht gegen Statusfeststellungsbescheide
Pflegeversicherungsrecht
Das Rentenversicherungsrecht, geregelt im SGB VI, ist sehr komplex. In diesem Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind wir vor allem in Verfahren um die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung tätig. Zahlreiche Verfahren betreffen darüber hinaus auch die Durchsetzung einer Leistung zur Teilhabe. Insbesondere sind wir Spezialisten in Statusfeststellungsverfahren, der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Freiberuflern und Selbstständigen und der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Betriebsprüfungen.
Unfallversicherung
Die Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfallversicherung gehen überwiegend um die Anerkennung eines Versicherungsfalls und die Leistungen, die aufgrund eines Versicherungsfalls zu gewähren sind.
Kranken- und Pflegeversicherung
Im Bereich des Krankenversicherungsrechtes, geregelt im SGB V, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um die Weiterbewilligung von Krankengeld. Die Erfolgsquote der von uns in diesem Bereich erhobenen Widersprüche ist sehr hoch, insbesondere, wenn der behandelnde Arzt von der Arbeitsunfähigkeit des Mandanten überzeugt ist.
Schwerbehindertenrecht
Mit dem Schwerbehindertenrecht soll die soziale Benachteiligung ausgeglichen werden, denen Personen infolge einer Behinderung im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ausgesetzt sind. 2017 trat das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Dieses Gesetz sollte spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung gewährleisten.
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Etliche Jahre nach Inkrafttreten des SGB II ("Hartz IV") ist die Bedeutung der Rechtstreitigkeiten um das Arbeitslosengeld I (ALG I) ganz erheblich gesunken.
ALG II (sog. Hartz IV)
Zum 01.01.2022 hat der Gesetzgeber die Hartz IV Regelsätze ein weiteres Mal angepasst. Zahlreiche Wohltätigkeitsverbände haben bereits darauf hingewiesen, dass auch die jetzt in Kraft getretene Regelsatzerhöhung für die Betroffenen nicht zur Deckung ihres Existenzminimums ausreichen wird.
Sozialhilfe
Sämtliche Prozesse und Abläufe zur Sozialhilfe sind im SGB XII (Sozialgesetzbuch) geregelt. Hervorzuheben sind in diesem Bereich Auseinandersetzungen über den Umfang der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung im Alter.