Kosten
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Meine Gebühren bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Anwälte nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese richten sich entweder nach dem Streitwert oder es sind Rahmengebühren vorgesehen. Gebühren werden für Sie jederzeit transparent dargelegt. Sie wissen immer, was auf Sie finanziell zukommt, bevor die entsprechenden Kosten anfallen
Rechtschutzversicherung
Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung? Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Erstberatung, wenn der Inhalt der Beratung von den versicherten Leistungen umfasst ist. Es empfielt sich, vor Inanspruchnahme der Erstberatung beim Rechtsanwalt eine Deckungszusage Ihrer Versicherung einzuholen.
Inhalt der Rechtsschutzversicherung, Kostenschuldner
Zweck und Inhalt einer Rechtsschutzversicherung ist, dem Rechtsuchenden bei Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstehende Kosten zu ersetzen. Ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung wird die Versicherung also nicht Kostenschuldner gegenüber dem Anwalt des Versicherten, gegenüber der Staatskasse oder gegenüber dem erstattungsberechtigten Gegner, sondern allein Kostenersatz- oder -freistellungsschuldner des Versicherten (Mandanten). Das bedeutet zunächst, dass Kostenschuldner des Anwalts nur der Versicherte bleibt, auch wenn wir stets bereit sind, für und namens unseres Mandanten eine Deckungszusage der Versicherung zu beschaffen, mit ihr über den Fortgang der Angelegenheit zu korrespondieren und ihr gegenüber die Vergütung abzurechnen.
PKH (Prozesskostenhilfe) und Beratungshilfe
Sie erhalten "Harz IV", Sozialhilfe, Bürgergeld?
Bitte lassen Sie sich vor einem Beratungstermin einen BERATUNGSHILFEBERECHTIGUNGSSCHEIN ausstellen. Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen. Der Antrag ist durch den Rechtssuchenden selbst zu stellen.
Honorararvereinbarung / Vergütungsvereinbarung
Generell besteht alternativ auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Mit einem angemessenen Stundenhonorar oder einer Pauschalvergütung. Bitte informieren Sie sich dazu zum Beispiel hier und melden Sie sich gern telefonisch für ein kurzes Gespräch. Die hier entstehenden Gebühren dürfen nicht unter den gesetzlichen nach dem RVG liegen.