Beamtenrecht
Spezialisierung auf Beamtenrecht
Nutzen Sie unsere Erfahrung und wenden Sie sich möglichst früh an einen auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Wir stehen Ihnen als Kanzlei in allen beamtenrechtlichen Fragen zur Ausbildung, bei einer anstehenden Beförderung, der Höhe der Besoldung oder Versorgung, einer dienstlichen Beurteilung, bei Dienstunfähigkeit, zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren oder Disziplinarangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.
Deutschlands fast 2 Millionen Beamte der Länder und des Bundes, Soldaten, Feuerwehrleute, Bundespolizeibeamte, Polizeibeamte, Kriminalbeamte, Justizvollzugsbeamte, Lehrer, Professoren, Finanzbeamte, Richter, Rechtspfleger, Verwaltungsbeamte, Bahnbeamte (Bundeseisenbahnvermögen), Postbeamte, Telekombeamte (Postnachfolgeunternehmen), kommunale Wahlbeamte, Ministerialbeamte, politische Beamte und Dienstordnungsangestellte usw. stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Dieser ist im Gegenzug zur Fürsorge verpflichtet. Oftmals hapert es an dieser und Befehl und Gehorsam werden eingefordert. Dabei sind die Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienstes sind unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz). In diesem Spannungsverhältnis werden regelmäßig Entscheidungen zu Lasten der Beamten getroffen.
Wir vertreten Sie insbesondere...
- bei der Beförderung (z.B. Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen, Dienstzeugnis und Weisungen, Konkurrentenrechtsschutz, insbesondere Geltendmachung von Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung im Wege der Konkurrentenklage, etc.)
- in Fällen der Dienstunfähigkeit (z.B. Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand, beim amtsärztlichen Gutachten, Vollzugsdienstfähigkeit etc.)
- bei der Aufhebung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses sowie Verlust der Beamtenrechte (z.B. Suspendierung, Dienstaufsichtsbeschwerde, Disziplinarverfahren etc.)
- bezüglich des Eintritts und der Versetzung in den Ruhestand (z.B. Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, etc.)
- im Disziplinarrecht - insb. rechtliche Vertretung vor und während eines Disziplinarverfahrens
- bei Fragen des Schadensersatzanspruchs gegen Beamtinnen und Beamte
- bei Dienstunfällen (z.B. Anerkennung als Dienstunfall oder qualifizierter Dienstunfall, einmalige Unfallentschädigung, Unfallruhegehalt und der vorzeitigen Pensionierung aufgrund eines Dienstunfalls)
- zum Thema Ernennung/Einstellung als Beamter (z.B. Ablehnung Bewerbung, Diskriminierung);zum Laufbahnrecht/Dienstrecht (z.B. Versetzung, Abordnung, Umwandlung, Beförderung, Rückernennung, Wechsel der Laufbahngruppe, Zuweisung oder Umsetzung eines Beamten auch im Zuge von Organisationsänderungen, insbesondere bei Problemen im Zusammenhang mit Beförderungs- und Aufstiegschancen etc.)
- zum Recht auf Nebentätigkeit (z.B. Welche Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig/ genehmigungsfähig? Müssen Einnahmen aus Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abgeführt werden?)
- zum Recht auf Fürsorge und Schutz (z.B. Anhörungs- und Auskunftspflichten, Urlaubsanspruch, Pflichten zur Belehrung und Beratung, Schutz von Leben und Gesundheit)
- bei besonderen Beamtenverhältnissen (z.B. beim Beamtenverhältnis in Postnachfolgeunternehmen: Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Postbank, BAD GmbH, Vivento sowie Beamte der Deutschen Bahn AG)
- im Soldatenrecht (z.B. Zeitsoldaten, Berufssoldaten, Soldatische Ordnung, Dienstaufsicht, Überprüfung von dienstlicher Beurteilung unter Beachtung der ZDV 20/6 und auch bei etwaigen Probleme im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen, bei Entlassung, Wehrdienstbeschädigungen (WDB) wie posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)/ „Einsatzunfall“.