Medizinrecht
Medizinrecht
Rechtsanwalt Kösters vertritt Sie als Fachanwalt im Sozial- und Versicherungsrecht in unserer Kanzlei auch im Fachgebiet des Medizinrechtes. Er absolvierte in den Jahren 2003 – 2005 eine umfängliche Fortbildung zum Dipl.-Betriebswirt der Sozialwirtschaft (WAK) und Manager in Sozial- und Gesundheitsunternehmen (IHK). Man kann auch sagen, Rechtsanwalt Kösters ist Ihr Anwalt für Gesundheitsrecht, weil er sich mit allen medizinrechtlichen Belangen beschäftigt. Er bringt besondere Kenntnisse der Medizin mit, muss quasi selbst für Sie ein „halber Arzt“ sein.Nur so kann er mit Ihnen einen medizinischen Sachverhalt erörtern und seine juristischen Folgen abwägen. Im Fokus liegt im Medizinrecht das Verhältnis zwischen Arzt und Patien. Rechtsanwalt Kösters als Patientenanwalt unterstützt Sie zum Beispiel bei einem sogenannten „Ärztepfusch“, also bei einem Behandlungsfehler durch den Arzt, der bei dem Erkrankten vielleicht sogar zu einer weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt hat. Daher ist das Arzthaftungsrecht ein wichtiges Arbeitsgebiet für einen Anwalt im Medizinrecht. Denn ein Arzt hat stets die Pflicht zur Aufklärung des Patienten sowie zur Dokumentation aller die Behandlung, Diagnostik etc. betreffenden Handlungen. Verstößt er dagegen und ein Patient kommt dadurch gesundheitlich zu Schaden, dann kann der Patient den Arzt verklagen und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterhalt oder Schadensersatz.